WAMS Ihr Partner für Vereins- und Firmenbekleidung in Ihrem eigenen Design.

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Wams AG und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Für eine Sonderanfertigung von Teambekleidungen gelten nachfolgende Abläufe, Liefer- und Geschäftsbedingungen, für die Schweiz.

1. Offerte:
In der Offerte erhalten Sie die gewünschten Preise mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer und die generellen Lieferfristen für die gewünschten Artikel.
Offerten Gültigkeit dauert 2 Monate, wenn nicht anders erwähnt.

1.1 Muster zur Ansicht:
Wird ein Muster gewünscht senden wir Ihnen Muster zur Qualitätskontrolle zu. Die Retournierung der Muster ist unter Punkt 4 beschrieben.

2. Entwurf:
Anhand Ihrer Vorgaben erstellen wir ein provisorisches Layout.
Im Falle einer Nichterteilung eines Auftrags, nachdem bereits Designleistungen seitens Wams AG erbracht worden sind, werden diese Designleistungen nach Aufwand jedoch mindestens mit einem Betrag in Höhe von CHF 500.- zuzüglich MwSt verrechnet. Kommt aus welchen Gründen auch immer der Auftrag nicht zustande oder wird der Auftrag zurückgezogen und wurden dem Kunden bereits Designvorschläge übermittelt, werden diese Designleistungen zu den vorgenannten Preisen in Rechnung gestellt.

3.Grafikkosten:
Grafikkosten nach Aufwand pro Stunde CHF 100.- zuzüglich MwSt.

4. Grössenset:
Der Kunde erhält vorab die Möglichkeit, anhand einer Musterkollektion, die Größen zu probieren als auch das Material in Augenschein zu nehmen. Der Versand erfolgt portofrei. Die Rücksendung der Muster geht auf Kosten des Kunden. Der Kunde bekommt die Musterkollektion über den Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung gestellt. Bei Verlust, Beschädigung oder Verschmutzen der Muster behält sich Wams AG vor, dem Kunden die verlorenen, beschädigten oder verschmutzen Muster in Rechnung zu stellen. Sollte die Kollektion nicht zurückgegeben werden, wird die gesamte Kollektion in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug werden die handelsüblichen Zinsen berechnet.

5. Bestellung:
Für die Anfertigung Ihrer Teambekleidung sind folgende Mindestmengen einzuhalten:
•  Erstbestellung: mindestens 10 Stück pro Artikel und mindestens 30 Stück pro Auftrag, unabhängig der Grössen
•  Nachbestellung: mindestens 5 Stück pro Artikel und mindestens 10 Stück pro Auftrag, unabhängig der Grössen

Accessoires werden nicht zum Gesamtauftrag addiert, es gelten folgende Mindestmengen:
•  Armling, Knielinge, Beinlinge ab 10 Stück, unabhängig der Grössen
•  Kopfbedeckung und Schuhbeutel ab 25 Stück
•  Socken aus Polyester ab 50 Paar, mindestens 10 Stück pro Grösse
•  Socken und Stulpen aus Coolmax nur in schwarz oder weiss lieferbar, ab 50 Paar, mindestens 10 Stück pro Grösse
• Taschen, Rucksack, mindestens 15 Stück pro Modell

6. Farben und Grafik:
Um Farbunterschiede zu vermeiden arbeiten wir mit der Pantone C Skala. Achtung! Auf Grund Ihrer Grafikkarte, Druckers, kann es vorkommen, dass unsere Farben nicht exakt der Farbabbildung auf Ihrem Bildschirm oder der Printmedium übereinstimmen. Als Grundlage zählt immer der Farbfächer von der Firma Pantone Solid Coaded. Textil-technisch bedingt können zwischen den verschiedenen Stoffarten Farbabweichungen auftreten. Ist bei einer Nachbestellung die Erstbestellung schon mehr als 2 Jahre alt, können wir nicht mehr garantieren, dass die Farben identisch aufgedruckt werden. Um eine Farbdifferenz zu vermeiden, wird vom Kunden ein vor Jahren gekauftes Kleidungsstück zur Verfügung gestellt, um nötigenfalls die Farben neu zu bestimmen. Abweichungen sind aus drucktechnischen Gründen nicht immer zu vermeiden und daher zulässig.

7. Bestätigung und Zahlungsbedingungen für Spezialanfertigungen:
Die Konditionen für sämtliche Leistungen von Wams AG sind freibleibend und unverbindlich. Die Anfrage des Kunden an Wams AG stellt noch keine Auftragsannahme dar und löst keinen Bestellvorgang aus.
Erst mit der Bestätigung von Wams AG und der Druckfreigabeerklärung durch den Kunden wir der Kaufvertrag abgeschlossen. Die Vertragsunterlagen und die Rechnung für die Anzahlung von 50% des Auftragsvolumens werden als PDF-Dateien übermittelt.
Ist Ihre Bestellung definitiv und die Grafiken korrekt, müssen alle Grafiken und alle Dokumente der Bestätigung unterzeichnet und innert 3 Tagen per Post, Fax oder als PDF-Datei per E-Mail an uns zurückgesandt werden.
Wams AG haftet nach erfolgter Freigabe nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
Erst mit der Bestätigung von Wams AG und mit der Druckfreigabeerklärung durch den Kunden wird der Kaufvertrag abgeschlossen. Erst mit Eingang der Anzahlung wird der Auftrag durch Wams AG zur Ausführung freigegeben.
Wams AG kann die Annahme der Bestellung ablehnen z.B. bei zu enger Terminvorgabe seitens des Kunden. Mit Ihrer Unterschrift auf den Dokumenten anerkennen Sie diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Abmachungen werden nicht anerkannt. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichen Form und müssen von uns bestätigt werden.

7.1 Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Rückgabe-und Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren und Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden.

7.2 Zusätzliche Freigaben der Socken:
Bei einer Sockenbestellung wird vorab immer ein Muster hergestellt. Sie bekommen von uns ein Foto des Musters zugesandt. Ist die Ausführung der Socken korrekt, müssen die Fotos unterzeichnet, innert 3 Tagen per Post, Fax oder als PDF-Datei per E-Mail an uns zurückgesandt werden.

7.3 Freigaben Taschen, Rucksäcke:
Bei einer Taschen- oder Rucksack- Bestellungen bekommt der Kunde eine Voransicht.  Ist die Ausführung der Taschen korrekt, müssen die Grafiken unterzeichnet, innert 3 Arbeitstagen per Post, Fax oder als PDF-Datei per E-Mail an uns zurückgesandt werden.

7.4 Musterdrucke:
Auf Wunsch des Kunden stellen wir ein Muster- oder ein Farbdruck her. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es kann trotz Muster nicht garantiert werden, dass die Farben in der Serie absolut identisch sind. Ist die Ausführung der Muster korrekt, muss diese innert 3 Tagen bestätigt werden. Ein Musterdruck verlängert die Produktionszeit.

8. Produktionsstart:
Ist die Anzahlung und die unterzeichneten Dokumente bei uns eingetroffen, wird die Produktion gestartet. Sie bekommen von uns Nachricht über den Auslieferungstermin. Dies dauert in der Regel 2- 3 Arbeitswochen, dies ist saisonal abhängig.

9. Lieferzeit, Lieferung:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 12- 16 Arbeitswochen, dies ist  saisonal abhängig. Angegebene oder vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich und ohne Gewähr. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Verspäteter Zahlungseingang führt zu Lieferverzögerungen.
Bei Lieferverspätung besteht weder ein Anspruch auf Schadenersatz noch auf Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt.

9.1 Lieferzeit, Lieferung Taschen:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 6- 8 Arbeitswochen, dies ist  saisonal abhängig. Angegebene oder vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich und ohne Gewähr. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Verspäteter Zahlungseingang führt zu Lieferverzögerungen.
Bei Lieferverspätung besteht weder ein Anspruch auf Schadenersatz noch auf Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt.

10. Versand, Schlussrechnung:
Lieferungen unter CHF 1000.- werden mit einer Portopauschale von CHF 10.- verrechnet. Der Versand erfolgt durch einen Spediteur. Abgabe nur durch Unterschrift des Kunden. Falls das Paket beschädigt sein sollte, muss der Schaden sofort beim Zusteller in schriftlicher Form gemeldet werden.
Mit der Auslieferung der Kleider bekommen Sie die Schlussrechnung. Die Schlusszahlung hat innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Dies gilt auch für Teillieferungen, sofern eine separate Rechnung ausgestellt wird. Wir behalten uns vor bei verspäteter Zahlung Verzugszins zu verrechnen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Wams AG.

11. Zusatzkosten:
Logos und Schriftzüge müssen als Vektordateien geliefert werden. Anpassungen, erstellen oder beschaffen von Logos etc. werden verrechnet. Vektorisierung pro Stunde CHF 100.- zuzüglich MwSt
Übernimmt die Firma Wams AG die Zusatzkosten als Sponsoring, sind die Daten ihr Eigentum, diese können aber bei Gebrauch erworben werden. Bei einer Sockenbestellung fallen Einrichtungskosten von CHF 50.- zuzüglich MWST für den Stickkopf an.

12. Herstellerlogo:
Die von uns gelieferten Sonderanfertigungen tragen grundsätzlich unser Markenlogo WAMS in einer Grösse von ca. 15x60mm. Das Logo wird auf jedem Artikel mit Bedacht im Design integriert.

13. Verletzung von Urheber- oder Schutzrechts:
Die Abklärung über die Verwendung geschützter Logos und Designs ist Sache des Kunden. Für Schadenersatzforderungen, rechtliche Kosten oder sonstigen Forderungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet Wams AG nicht, sondern ausschliesslich der Kunde.

14. Beanstandungen:
Der Kunde hat umgehend die Ware nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Wams AG haftet nach erfolgter Freigabe nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Beanstandungen bezüglich Verarbeitung und Qualität müssen innerhalb von 6 Arbeitstagen in schriftlicher Form, per Post, an uns gerichtet werden. Grössenabweichungen von +/- 5% sind aus produktionstechnischen Gründen nicht immer zu vermeiden und daher zulässig. Technisch unvermeidbare Toleranzen in Bezug auf Farbe, Stoffqualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für die Beanstandung seitens des Kunden.
Getragene Kleider sind als angenommene Ware zu betrachten und können nicht mehr retourniert werden.
Wams AG behält sich das Recht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises vor.

15. Garantie:
1 Jahr Garantie ab Auslieferungsdatum auf Reissverschlüsse. Ausgenommen von der Garantie sind unsachgemässe Handhabung oder Reinigung, Aufscheuerungen von Riemen, Klettverschlüssen, Sattel etc.

16. Streitfall:
Abweichende oder mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragssprache ist die Deutsch Sprache. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht
Gerichtsstand ist Landquart. Die Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Weiterverkauf der Ware wird die Kaufpreisforderung gegen den Dritten sicherheitshalber an uns abgetreten.